Schaumaier Recycling ist ISO 9001:2015 zertifiziert

ISO-Zertifizierung bedeutet eine Prüfung und Bewertung des gesamten unternehmerischen Prozesses durch eine unabhängige Prüfinstanz (Sachverständigengremium). Diese Prüfung wird auch in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Im Unternehmen werden so sämtliche Schritte im Recycling und in der Verwaltung durchgehend nach bestimmten Regeln genau beschrieben und alle Mitarbeiter sind mit diesen Regeln vertraut. Auf diese Weise optimiert dieser Vorgang alle Anforderung an unser Qualitätsmanagement und garantiert weitere Verbesserungen in der Abwicklung und Ausführungsqualität unserer Schaumaier-Leistungen.

Zertifikate – Recyclingzentrum Traunstein

Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb inkl. Anhang ESN 98-100100(20)

Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015

Anlage zum Zertifikat Altfahrzeugverordnung ESN-Nr. 98-100100(20)

Zertifikate – Recyclinghof Traunstein

Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb inkl. Anhang ESN 09-040449(20)

Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015

Zertifikate – Recyclingzentrum Tacherting

Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb ESN_040569_2022

Zertifikate – Sonderstoff Süd GmbH

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikate – Wertstoffhof Achental

Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb inkl. Anhang ESN 18-090560(20)

Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015

Zertifikate – Recyclinghof Berchtesgaden

Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb inkl. Anhang ESN 07-100161(20)

Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015

Anlage zum Zertifikat Altfahrzeugverordnung ESN-Nr. 07-100161(20)

Fachzertifikate

Bescheinigung: TRGS 519 – Sachkunde Asbest

Zeugnis: TRGS 520 – Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen

Bescheinigung: Fortbildung nach EfbV und BefErlV

Bescheinigung: Betriebsbeauftragter für Abfälle

Bescheinigung: Probenahme fester Abfälle

Schulungsnachweis: Gefahrgutbeauftragter

Information für die Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit gem. § 8a der 12. BImSchV

Meldebescheinigung Datenschutzbeauftragter

Offizielle Meldebescheinigung für die Mitteilung des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 7 DS-GVO an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.